Als Arbeitnehmer im jeweiligen Jahr gelten der Durchschnitt der zu den vier Quartalsenden beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 267 Abs. 5 HGB. Auszubildende werden dabei nicht berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage Umlage: 0,00 € Gewerbertrag abzgl. 0,00 € Freibetrag
Unverbindliche Berechnung, da nur Standardfälle darstellbar sind. Es gelten die Angaben im Beitragsbescheid.
Hinweis für Komplementärgesellschaften: Kapitalgesellschaften, die ausschließlich die Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in maximal einer, ebenfalls der IHK Ulm zugehörigen, Personenhandelsgesellschaft haben, wird auf Antrag der Grundbeitrag um 50% ermäßigt. Die Antragsformulare liegen dem Beitragsbescheid bei.
Hinweis für Existenzgründer: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Existenzgründer in den ersten beiden Jahren Ihrer Tätigkeit keinen Beitrag. Dies gilt, wenn Sie Einzelunternehmer und nicht in das Handels- oder das Genossenschaftsregister eingetragen sind. Der Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb darf im jeweiligen Jahr 25.000 Euro nicht übersteigen und der Unternehmer darf in den letzten fünf Jahren vor der Gründung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit erzielt haben oder zu mehr als 10 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt gewesen sein. Die Antragsformulare liegen dem Beitragsbescheid bei.